Pastoralrat - Gremium des Seelsorgeraumes
Der Pastoralrat setzt sich aus Pfarrgemeinderäten der einzelnen Pfarren, der Kirchorte und der Pflegeheimseelsorge zusammen. Ebenfalls ist das hauptamtliche Leitungsteam hier vertreten. Auch werden schwerpunktmäßig Personen von anderen Einrichtungen, Institutionen und Bereichen des Seelsorgeraumes eingeladen, um ihre fachliche Expertise zu teilen und am Prozess des Seelsorgeraumes mitzuwirken.
Die Mitglieder trägt die Inhalte des Pastoralplans nach außen und beobachtet dessen Ziele.
Er soll den Seelsorgeraum vernetzen und die aktuellen Anliegen der Bewohner:innen wahrnehmen.
Zur Zeit ist noch die Steuerungsgruppe aktiv, deren Aufgabe es ist, den Pastoralplan fertig zu stellen.
Pfarrgemeinderat - Gremium in den einzelnen Pfarren
Die Mitglieder unterstützen die Pfarrleitung mitverantwortlich. Es nimmt die pfarrlichen Gruppen und das gesamte Pfarrleben in den Blick. Der Pfarrgemeinderat bindet den Pastoralplan in ihrer Arbeit ein und richtet sich danach aus. Es gibt laut Statut einen gewählten Vorstand.
Der PGR wirde von der Pfarrbevölkerung gewählt und wirkt fünf Jahre.
Wirtschaftsrat - Gremium in den einzelnen Pfarren
Der Pfarrer ist der Vertreter und Verwalter der pfarrlichen Vermögen. Der Wirtschaftsrat unterstützt ihn dabei und beschließt jährlich das Budget. Alle wirtschaftlichen Vorhaben und Angelegenheiten durchlaufen dieses Gremium.